AKIK nimmt am 1. deutschen Kindergesundheitsgipfel - Expertentagung zur Bedeutung der Kinderrechte für die Kindermedizin teil und
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Liebe Freunde und Mitglieder des AKIK-Bundesverbandes,
ein ganz besonderes Jahr geht für den AKIK-Bundesverband zu Ende, denn vor 50 Jahren haben sich betroffene Mütter zusammengetan und
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Nach dem 1. Meetingtag des diesjährige EACH Kongresses trafen sich alle EACH Mitglieder mit den AKIK Kollegen bei anregenden Gesprächen und in gemütlicher Runde in der Frankfurter Geschäftsstelle beim einem hessischen Abend.
Die Anmeldefrist für den EACH Kongress wurde verlängert. Anmeldungen sind ab sofort noch bis zum 15.09.2018 möglich!
EACH Kongress 2018 findet an der Frankfurt UAS statt
Artikel 4 der EACH Charta - Kinder und Eltern haben das Recht, in angemessener Art ihrem Alter und ihrem Verständnis entsprechend informiert zu werden.
Bei der Aufnahme eines Kindes im Krankenhaus soll allen Eltern die Mitaufnahme angeboten werden, und ihnen soll geholfen und sie sollen ermutigt werden zu bleiben.
Artikel 2 der EACH Charta - Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben.
Wir blicken stolz auf viele Jahre Freundschaft zwischen AKIK und dem Schweizer Verein Kind+Spital zurück. Am 08.06.2018 feierte Kind+Spital ihr 40jähriges Jubiläum in Aarau. AKIK folgte der Einladung gern und erlebte eine sehr informative Tagung mit Vorträgen zum Thema Kindewohl, achtsame Sprache im Umgang mit Kindern, sowie Vermeidung von Schmerzen bei der Behandlung.
Kinder sollen nur dann in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wenn die medizinische Behandlung, die sie benötigen, nicht ebensogut zu Hause oder in einer Tagesklinik erfolgen kann.
Eine sehr gut besuchte AKIK Bundesversammlung am 05. Mai 2018 im Clementine Kinderhospital liegt hinter uns.
Liebe Freunde und Mitglieder des AKIK-Bundesverbandes,
mit großer Vorfreude blicken wir auf das kommende Jahr,
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